Welcher Personenkreis in die PKV wechseln kann
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Aufgrund ihrer Kombination aus niedrigen Beiträgen und trotzdem hohen Leistungen ist die private Krankenversicherung attraktiv. Viele Selbständige und Beamte profitier8en von der Möglichkeit, einen Krankenkassenwechsel in die PKV unabhängig von ihren Verdiensten vorzunehmen. Angestellte hingegen müssen vor ihrem Wechsel in die private Krankenversicherung eine bestimmte Einkommenshöhe nachweisen.
Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt (Bruttoarbeitseinkommen) über der Versicherungspflichtgrenze liegt
Beamte, Freiberufler und Selbständige unabhängig von ihrem Verdienst. Der besondere Vorteil für Beamte: Der Arbeitgeber zahlt eine Beihilfe zu den Krankheitskosten in Höhe von ca. 50 bis 70 Prozent der Aufwendungen.
Studenten sowie Ärzte im Praktikum, sofern sie sich in der gesetzlichen Kasse von der Versicherungspflicht befreien lassen
< Die Beiträge in GKV und PKVDie Krankenzusatzversicherung >
Wer zur PKV wechseln kann
Aufgrund ihrer Kombination aus niedrigen Beiträgen und trotzdem hohen Leistungen ist die private Krankenversicherung attraktiv. Viele Selbständige und Beamte profitier8en von der Möglichkeit, einen Krankenkassenwechsel in die PKV unabhängig von ihren Verdiensten vorzunehmen. Angestellte hingegen müssen vor ihrem Wechsel in die private Krankenversicherung eine bestimmte Einkommenshöhe nachweisen.
Wer in die PKV wechseln kann
Für freiwillig Versicherte ist es jederzeit möglich einen Krankenkassenwechsel zu vollziehen. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind:Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt (Bruttoarbeitseinkommen) über der Versicherungspflichtgrenze liegt
Beamte, Freiberufler und Selbständige unabhängig von ihrem Verdienst. Der besondere Vorteil für Beamte: Der Arbeitgeber zahlt eine Beihilfe zu den Krankheitskosten in Höhe von ca. 50 bis 70 Prozent der Aufwendungen.
Studenten sowie Ärzte im Praktikum, sofern sie sich in der gesetzlichen Kasse von der Versicherungspflicht befreien lassen
Wer nicht in die PKV wechseln kann
Arbeiter und Angestellte deren monatliches Bruttoeinkommen unter 4.012,50 Euro liegt sind Pflichtmitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse. Für sie ist ein Krankenkassenwechsel in eine private Krankenversicherung (Vollversicherung) nicht möglich. Dennoch können sie mit privaten Zusatzversicherungen ihren Versicherungsschutz ergänzen (z.B. Chefarztbehandlung)So senken Sie jetzt Ihre Monatsbeiträge
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