Was die private Krankenversicherung leisten sollte
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Die Tarifangebote der privaten Krankenversicherungen bestehen meist aus vier Komponenten: Stationär-, Ambulanz-, Zahn- und Krankentagegeldtarif (wobei letzterer bei Beamten entfällt). Die folgenden Leistungen sollte eine PKV mindestens anbieten:
Ambulante Behandlung: Die PKV sollte Honorare für Ärzte und Zahnärzte bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der entsprechenden Gebührenordnung zurückerstatten.
Stationäre Behandlung: Sowohl die Unterbringung im Zweibettzimmer als auch die Chefarztbehandlung sollten in der privaten Krankenversicherung enthalten sein.
Zahnmedizin: Die private Krankenkasse sollte mindestens 65 Prozent der Kosten für Inlays und Zahnersatz erstatten, sowie 90 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen.
Vorsorgeuntersuchungen: Die private Krankenversicherung sollte die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen mindestens entsprechend den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse erstatten.
Reisen: Krankheitskosten, die bei bis zu vier Wochen langen Reisen ins außereuropäische Ausland entstehen, sollten von der PKV erstattet werden.
Krankentagegeld: Das Krankentagegeld der privaten Krankenkasse sollte mindestens 80 Euro pro Tag betragen.
Gerne erstellen wir bzw. unsere Partner einen unabhängigen Versicherungsvergleich für Sie, der sowohl die Mindestleistungen, als auch Ihre persönlichen Ansprüche mit einbezieht.
< Die Beiträge in GKV und PKV >
Was eine PKV leisten sollte
Die Tarifangebote der privaten Krankenversicherungen bestehen meist aus vier Komponenten: Stationär-, Ambulanz-, Zahn- und Krankentagegeldtarif (wobei letzterer bei Beamten entfällt). Die folgenden Leistungen sollte eine PKV mindestens anbieten:
Ambulante Behandlung: Die PKV sollte Honorare für Ärzte und Zahnärzte bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der entsprechenden Gebührenordnung zurückerstatten.
Stationäre Behandlung: Sowohl die Unterbringung im Zweibettzimmer als auch die Chefarztbehandlung sollten in der privaten Krankenversicherung enthalten sein.
Zahnmedizin: Die private Krankenkasse sollte mindestens 65 Prozent der Kosten für Inlays und Zahnersatz erstatten, sowie 90 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen.
Vorsorgeuntersuchungen: Die private Krankenversicherung sollte die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen mindestens entsprechend den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse erstatten.
Reisen: Krankheitskosten, die bei bis zu vier Wochen langen Reisen ins außereuropäische Ausland entstehen, sollten von der PKV erstattet werden.
Krankentagegeld: Das Krankentagegeld der privaten Krankenkasse sollte mindestens 80 Euro pro Tag betragen.
Weitere Leistungen der PKV
Jede private Krankenversicherung bietet natürlich auch umfangreichere Leistungen an. Darunter fallen z. B. Kostenerstattungen für Brillen und Kontaktlinsen, Psychotherapie, Zahnersatz und Heilpraktiker, sowie die Übernahme von Arzthonoraren über dem Höchstsatz der Gebührenordnung. Der Verbraucher hat dabei den Vorteil, dass er sich die Versicherung nach seinen individuellen Bedürfnissen zusammenstellen kann.Gerne erstellen wir bzw. unsere Partner einen unabhängigen Versicherungsvergleich für Sie, der sowohl die Mindestleistungen, als auch Ihre persönlichen Ansprüche mit einbezieht.
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